Fakten zum Star Park II

Der Star Park II droht das Leben in unserer Gemeinde nachhaltig negativ zu beeinflussen. Wir beleuchten hier verschiedene Fakten und Argumente, die zum geplanten Gewerbegebiet in der Diskussion sind. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Gemeinde, Gemeinderäten und Entwicklungsgesellschaften haben wir im Sommer 2022 versucht, die Punkte konstruktiv zu erörtern. Unser Ergebnis, eine Zuarbeit zur Grundsatzentscheidung der Gemeinde Kabelsketal, blieb von den verantwortlich handelnden Entwicklungsgesellschaften weitestgehend unbeachtet.

Verkehr

In den Präsenationen, Veröffentlichungen und regelmäßigen Äußerungen zum Punkt Verkehr ist von einem “Nachhaltigen Mobilitätskonzept” die Rede (Quelle z.B. hier, Seite 14). Ein Verkehrskonzept soll Durchgangsverkehr durch die Orte der Gemeinde verhindern, der ÖPNV soll angebunden werden. “Tiefergehende Untersuchungen” nannten folgende Ziele zur Lösung der Verkehrsproblematik:

-Direkter Anschluss an die Autobahn A 14
-Neubau einer Straßenverbindung direkt zur Bundesstraße B 6
-Neubau eines Gleisanschlusses zur Bahnstrecke Halle – Leipzig zur Realisierung eines S-Bahn-Anschlusses sowie eines Industriegleises
-Führung der Haupterschließungsstraße innerhalb des Gewerbegebietes parallel zur A 14 bis zur L 165 (Delitzscher Straße) mit einem Knoten kurz neben der Anschlussstelle Halle-Ost.


Bewertung: Die Wirklichkeit sieht anders aus: es wird keinen eigenen Autobahnanschluss geben. Es wird kein S-Bahn-Gleis geben, unter Umständen ließe sich laut DB AG ein Industriegleis realisieren. Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt zeigte sich offen für einen Anschluss an die B6, jedoch nur bei wirklich hoher zu erwartender Auslastung. Diese Auslastung müsste mittels Verkehrsgutachten beurteilt werden – ein solches wird es vorerst nicht geben. Im Ergebnis scheint nur der Anschluss an die L165 (Delitzscher Straße) sicher. Und der Verkehr durch die Dörfer auf den bestehenden alten Straßen.

Das Thema Verkehr ist eines der wichtigsten und in Gesamtbetrachtung auch eines der wichtigsten Argumente gegen den Star Park II. Wir haben es unter anderem in unserer Zuarbeit zur Grundsatzentscheidung ausführlich betrachtet (Punkt 4).

Schaffung von Arbeitsplätzen

Nach Angaben der Standortentwicklerin EVG (Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH, eine Gesellschaft der Stadt Halle (Saale)) sollen bis zu 3000 “z.T. hochbezahlte” Arbeitsplätze geschaffen werden (Quelle).

Bewertung: Das Argument zieht nicht, es werden keine Arbeisplätze, sondern Arbeitskräfte benötigt. Es herrscht nahezu Vollbeschäftigung vor Ort.

In Kabelsketal leben 8.937 Einwohner (31.12.2021), davon 5.634 im erwerbsfähigen  Alter von 15-65 Jahren (63,02%). Bei den Arbeitskräften stehen einer Zahl von 4.819 Einpendlern eine Zahl von nur  3.597 Auspendlern (30.6.2021) gegenüber, also ein Saldo von 1.222 (Quelle).
Und in der Umgebung bis 25km sind 18814 freie Stellen gemeldet (Stand 07.07.2022, Quelle: Agentur für Arbeit). Fast alle Firmen sind auf Mitarbeitersuche und drosseln ihre Produktion zum Teil erheblich.
Der Rückgang der Bevölkerung im Umkreis wurde in der Planung nicht beachtet, so sinkt bis 2030 die Einwohnerzahl in Halle auf 95%, im Saalekreis auf 87% und im Burgenlandkreis auf 84 % (Quelle).

Art der Ansiedlungen

Laut EVG soll die Ansiedlung von Logistik-Unternehmen über den Bebauungsplan beschränkt oder ganz verhindert werden. “Innovatives Gewerbe” und “namhafte Konzerne” sollen zum Zuge kommen.

Bewertung: Wer soll entscheiden, was innovativ ist? Was ist ein “namhafter Konzern”?  Über den  Bebauungsplan ist eine Steuerung für die Branchen der Ansiedlungen nur sehr beschränkt machbar.

Flächenbedarf

200ha Netto-Ansiedlungsfläche sollen im Star Park II geschaffen werden. Diese Zahl ergibt sich durch Restriktionen, die im Zuge der Untersuchung des Gesamtgebietes berücksichtigt werden mussten (Quelle).

Bewertung: 200ha nutzbare Fläche sind im beabsichtigten Gebiet absolut ausgeschlossen. Allein dadurch ist Kabelsketal kein geeigneter Standort für den Star Park II.

Die Planer berücksichtigen nicht ausreichend:
-Bestandsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Richtfunk)
-den geplanten Verlauf und Freihaltebereich der Stromtrasse SüdOstLink (SOL)
-die bestehenden und planfestgestellten Grün- und Ausgleichsflächen
-das Gelände der ehemaligen Erdstoffdeponie, von dem ca. 12ha nicht bebaubar sind
-die Fläche eines ehemaligen Silos (ca. 1ha nur mit hohen Kosten sanierbar)
-die vorhandenen Gewässer und Regenrückhaltebecken (RRB)

Unter Berücksichtigung dieser Restriktionen (Überbauungsverbote, Freihaltebereiche, Bauhöhenbeschränkungen etc.) lässt sich der dargestellte Flächenzuschnitt im B-Plan nicht realisieren. Die zur Vermarktung zur Verfügung stehende Fläche lässt sich so nicht erzielen. Die Umverlegung von Leitungen oder Errichtung neuer und höherer Masten (110kV), die Verlegung von Ausgleichsflächen, insbesondere aber die Eingriffe in die Wasserführung und Verlegung von Gewässern sind kosten- und zeitintensiv. Es sind langwierige Planänderungsanträge oder neue Planfeststellungsverfahren notwendig, nur um das Baufeld von den Leitungen und Ausgleichsflächen zu befreien.

Die Trasse des SüdOstLink (SOL, Link zum Übersichtsplan) ist mit einer Breite von 1,5 km im Linienbestimmungsverfahren festgestellt, sie kann nicht mehr aufgrund eines neuen, nachträglichen B-Planes verändert werden. Der Freihaltebereich des SOL wird nach der Planfeststellung immer noch 21m betragen. Bei ca. 1,5km Länge gehen somit rund 3ha verloren.

In den bestehenden Gewerbegebieten in Kabelsketal wurden die Leitungen wegen des hohen Aufwandes nicht verlegt oder die Versprechungen von den Investoren nicht eingehalten. Nur im Star Park I wurden die dortige 380kV-Stromleitung und eine Gasleitung umverlegt. Der gewählte Standort des Star Park II hat die wesentlich schlechteren Gegebenheiten und Voraussetzungen als der Star Park I. Fraglich ist auch: Wieviel Hektar Ausgleichsflächen – auch wieder Ackerflächenentzug – müssen in Summe bereitgestellt werden? Wo sollen diese entstehen?

Flächenversiegelung

Circa 200ha sehr gutes Ackerland werden unwiederbringlich versiegelt. Die Bodenwertzahl (Was ist das?) liegt teilweise bei 85. Nicht nur aufgrund der aktuellen Weltlage, sondern schon seit Jahren machen die Bundesbehörden auf das Problem aufmerksam (Quelle). Auch Umnutzungen bereits versiegelter Flächen sollen Neuversiegelungen durch Bebauung vorgezogen werden.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kabelsketal mit einer Gesamtfläche von 5100ha wurden seit 1990 rund 370ha (also ca. 7,3%) Ackerland in bebaubare Gewerbe- und Industrieflächen umgewandelt. Misch- und Wohngebiete kommen noch hinzu.

Bereits versiegelte und aktuell ungenutzte Flächen gibt es zum Beispiel im StarPark I (auf der Seite Dölbau / Queis), im Gewerbegebiet Gröbers und Gewerbegebiet Dieskau (hier steht noch dazu eine Photovoltaikanlage auf einer Ackerfläche). Zudem bestehen entsprechende Flächen auch im halleschen Stadtgebiet zum Beispiel:
-ehemaliger Standort der Metro
-ehemaliger Waggonbau in Ammendorf
-die Gewerbegebiete in der Frohen Zukunft, in Diemnitz
-Bereich zwischen Bahn und Europachaussee
-Schlachthof

Beispiele für weitere freie Gewerbe-/Industrieflächen größer als 5 ha gibt es im:
– Industriepark Trotha, Halle, 21 ha
– Industriegebiet Sandersdorf-Brehna West, 140 ha
-Gewerbegebiet Halle-Peißen-Braschwitz, 28ha (Freilandphotovoltaik)
Summe: 189ha

dazu Brach- und Konversionsflächen in Halle:
– Köthener Straße, Halle-Trotha, 3,5 ha
– Industriebrache Hafen, Halle-Trotha, 6 ha
Summe: 9,5 ha

Flächenerwerb

Laut EVG sind Verhandlungen über den Erwerb der größtenteils in Privatbesitz befindlichen Flächen erst möglich, “wenn der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zum Bebauungsplan gefasst hat”.

Bewertung: Die Eigentümer von rund der Hälfte der geplanten Flächen (Übersichtsskizze) haben einen Verkauf definitiv ausgeschlossen.  Ein Verlust der Fläche bedroht die Existenz des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes. Das Verantwortungsbewusstsein für den Erhalt der Natur und die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung wird – auch von uns – klar bekundet.

Steuereinnahmen für Kabelsketal

Die Projektplaner gehen nach Fertigstellung des Star Park II von siebenstelligen Gewerbesteuereinnahmen pro Jahr aus. Dazu kämen die Einnahmen aus Grundsteuer und Einkommensteuer (Quelle). Ohne die Realisierung des Star Park II drohen laut Gemeindeverwaltung “erhebliche finanzielle Schwierigkeiten” in Zukunft. (Quelle)

Bewertung: Können “mögliche” Steuereinnahmen aus Gewerbe, das man nicht kennt und die frühestens in fünf bis sieben Jahren anfallen, überhaupt als Pro-Argument zählen? Wer kann das sicher vorhersagen?

Niemand kann die Frage beantworten, wann und in welcher Höhe der Gemeinde dadurch dann die neuen zusätzlichen Einnahmen zur Verfügung stehen werden. Die Gemeindeverwaltung hat in der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2022 ausführlich die Haushaltslage erläutert. Der Haushaltsplanung bis 2025 war allerdings nicht zu entnehmen, dass die Gemeinde ohne Steuereinnahmen aus einem Star Park II in Zukunft in eine Schieflage gerät.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der im Star Park II arbeitenden Menschen fließt jedenfalls deren Wohnsitzgemeinden zu. Neue Arbeitskräfte werden aber kaum aus Kabelsketal kommen. Die Gemeinde liegt zum größten Teil im Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens. Darum dürfen hier neue Wohnungen für „mindestens 3.000 Arbeitskräfte“ und deren Familien nicht entstehen können. Zusätzliche Einnahmen aus der Einkommensteuer wird es dadurch nicht geben.

Die zweite wesentliche Einnahmequelle ist die Gewerbesteuer. Sie fällt am Sitz eines Unternehmens oder an dessen Niederlassung an. Voraussetzung ist aber, dass ein Gewinn ausgewiesen wird. Heißt: nur, wenn ein Unternehmen im Star Park II Gewinne macht und diese dort auch verbucht werden, kann die Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen erzielen. Werden Gewinne “kleingerechnet” (und zum Beispiel in der Konzernzentrale verbucht), geht die Gemeinde leer aus.

Keine Projektkosten für Kabelsketal bei der Errichtung des Star Park II

“Das neue, innovative und nachhaltige Gewerbegebiet kann vollständig aus dem Strukturwandel und aus Mitteln der EVG finanziert werden. Für die Gemeinde Kabelsketal entstehen keine Projektkosten.” (Quelle)

Bewertung: Diese Behauptung ist irreführend. Viele offene Fragen müssen vor einem Grundsatzbeschluss der Gemeinde verbindlich beantwortet werden: Wer trägt die Kosten der tiefergehenden Untersuchungen nach einem Grundsatzbeschluss? Wären das ebenfalls Fördermittel? Auf welcher Grundlage soll die Beauftragung der EVG (Gemeinde / Landkreis) erfolgen? Wären diese Fördermittel bei einem Abbruch des Verfahrens von der Gemeinde zu erstatten oder übernimmt sie der Bund (=Kohleausstiegskosten)? Wie soll die Verbesserung / Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur von Bund, Land und dem Landkreis verifiziert werden? Wird zwischen der Gemeinde und der Stadt Halle (Saale) und den Verkehrsträgern ein Vertrag oder wenigstens eine belastbare Willenserklärung geschlossen?

Vor jedem weiteren Beschluss des Gemeinderates muss von den Verkehrsträgern eine belastbare Zusage zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Kabelsketal (gegebenenfalls auch in Halle und Landsberg) kommen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass gewählte Abgeordnete, Landräte, Minister und selbst Ministerpräsidenten kommen und gehen, die Beamten in den Ämtern bleiben aber und offene Fragen werden nie beantwortet: L169n, L167n, K-Straßen. Noch vor dem Aufstellungsbeschluss des B-Planes muss über ein umfangreiches Vertragswerk die Sanierung der maroden bestehenden Infrastruktur (Straßen und Wege) geregelt werden, wer diese Kosten trägt.

Auch die Kreuzungsvereinbarungen zwischen der Gemeinde und dem Landkreis, dem Land (auch in Vertretung für den Bund) sowie der Deutschen Bahn AG müssen einbezogen werden. Bei jeder neuen Einmündung von Gemeindestraßen in klassifizierte Straßen waren bisher Kosten in sechsstelliger Höhe angefallen. Bei der Anzahl zu erwartender Kreuzungspunkte auf dem vorliegenden Plan (L 165, K 2139, K2144, Bahn über vier Gleise, B6), ist allein dafür von einem siebenstelligen Betrag auszugehen. Werden diese Kosten auch über den Kohleausstieg getragen, obwohl sie keine förderfähigen Baukosten sind? Ein Anschlussgleis an das Netz der Deutschen Bahn AG ist noch nicht berücksichtigt. Das vom Star Park I korrodiert vor sich hin.

Darüber hinaus sind die künftigen Kosten für Pflege und Unterhaltung des Gewerbegebietes und Ausgleichsmaßnahmen von der Gemeinde zu tragen. Diese Kosten wurden bisher in keiner Modellrechnung betrachtet. Die Aufwendungen für Beseitigung der Schäden im Gewerbegebiet Gröbers durch widerrechtlich parkende LKW (ca. 120 Straßenlaternen, 50 Bäume, ca. sechs Kilometer Rabatten usw.) werden auf  ca.700.000 € geschätzt. Bereits hier wird die Gemeinde mit dem Problem allein gelassen.

Fehlende Solidarität der Einwohner von Kabelsketal

Den Einwohnern der Gemeinde Kabelsketal wird mangelnde kommunale Solidargemeinschaft vorgeworfen, wenn sie dem Gewerbegebiet nicht zustimmen. (Quelle: Ministerpräsident Dr. Haseloff in der MZ vom 28.4.2022)

Bewertung: Die Vorwürfe sind unbegründet und zeigen eine kolossale Fehleinschätzung der Realität vor Ort auf.

Die Gemeinde Kabelsketal und deren Bürger sind mitnichten ein unsolidarischer Entwicklungsverhinderer. Nein, im Gegenteil. Die Bürgerinnen und Bürger von Kabelsketal tragen bereits jetzt erhebliche Belastungen, die der Allgemeinheit zugute kommen. So haben wir vor der Haustür den Flughafen mit seinem DHL-Luftfracht-Drehkreuz und den damit verbundenen Nachtflügen. Dieser wird derzeit sogar weiter für den nächtlichen Frachtflugverkehr ausgebaut, was zu noch mehr Fluglärm für die Bewohner in der Gemeinde führt. Kabelsketal liegt direkt vor dem Flughafen in Richtung Westen, der Hauptabflugrichtung.

Damit die Stadt Halle (Saale) an das ICE-Bahnnetz angeschlossen werden konnte, musste in Gröbers, mitten zwischen die Ortsteile Gröbers, Benndorf, Osmünde und Schwoitsch ein Eisenbahnknoten gebaut werden. Drei Kilometer lang, 100 Meter breit und teilweise über 15 Meter hoch zerschneidet der Knoten seit Fertigstellung die Gemeinde. Lärmschutzwände halten bei weitem nicht alle Geräusche des Zugverkehrs ab.

Südlich von Dieskau befindet sich das Abfallkompetenzzentrum Halle-Lochau. Der LKW- und Schwerlastverkehr zum Beispiel durch den Ortsteil Dieskau sowie die unangenehmen Gerüche werden von allen Einwohnern mit Fassung getragen.

Die beiden durch Gemeindegebiet führenden Autobahnen A9 und A14 stellen eine weitere enorme Belastung dar (zum Beispiel gibt es keine Radwege). Die Ortsteile Osmünde, Gottenz, Naundorf und Dölbau sind besonders vom Lärm durch die A 14 betroffen und das auch in der Nacht. Auf dem Friedhof in Osmünde sind abhängig von der Windrichtung Dauerschallpegel von 55 -60 dBA die Regel.

Große Gewerbeflächen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken und ein Flughafen erfordern ständige und große Investitionen in die örtlichen Feuerwehren und eine ausreichende Personaldecke an Feuerwehrkameraden – ein weiteres großes Problem.

Abgesehen von den aufgeführten Fakten, die unsere Lebensqualität einschränken, zahlt Kabelsketal auch noch eine Kreisumlage (z.Zt. 58%) für finanzschwache Gemeinden zuzüglich des Finanzausgleiches des Landes sind es über 60%.
Wer legt die Höhe der Kreisumlage fest? Wenn diese Umlage als Stellschraube benutzt würde, könnten wir noch so viele Gewerbegebiete bauen und Überschüsse erwirtschaften, das Geld würde nie reichen.

“Innovatives”, “klimaneutrales” und “nachhaltiges” Gewerbegebiet

“Mit der Entwicklung eines neuen, innovativen und nachhaltigen Gewerbegebietes soll die Erfolgsgeschichte des Star Parks fortgeschrieben werden. In einem ersten Schritt sind ca. 125 Mio € für die Erschließung von einem klimaneutralen Gewerbegebiet geplant.” (Quelle)

Bewertung: Was an diesem Star Park II “innovativ” und “nachhaltig” oder “klimaneutral” sein soll, ist derzeit nicht zu erkennen. In der Präsentation der EVG werden auf Seite 14 größtenteils Punkte aufgeführt, die nicht innovativ und nachhaltig sind. Diese Punkte sind vielmehr bereits heute vorgeschrieben sowie Stand der Technik und Verfahren (beispielsweise bewusste Baustoffwahl oder ein Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien). Es handelt sich schlicht um leere Marketingaussagen.

Klimaneutralität lässt sich kaum mit einem “Punktesystem” für Ansiedlungskriterien herstellen. Ein ehrlicher Beitrag wäre ein gut ausgelasteter Gleisanschluss ans Netz der Deutschen Bahn AG und die verpflichtende Verlagerung der Transporte auf die Schiene. Dies ist aber trotz aller anderslautender Aussagen nicht geplant.